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Hausgemeinschaft "Sonnengarten" mit Cafeteria in Triberg
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Impressum
IPD Intensiv-Pflege-Dienst
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Verhinderungspflege
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IPD Intensiv-Pflege-Dienst
Wenn pflegende Angehörige für einige Stunden in der Woche gelegentlich eine
Pause, Auszeit, Zeit für sich selber
nehmen möchten und sie dafür eine "Ersatz-Pflegeperson" suchen, und jemanden dafür finden,
stehen ihnen, bzw. genau genommen der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung zur Bezahlung dieser Pflegekraft für die so genannte Verhinderungspflege eine Sachleistung zu.
Bei einer professionellen Ersatzpflegekraft (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst werden die Kosten für längstens vier Wochen im Jahr von der Pflegeversicherung übernommen.
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.
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