IPD Intensiv-Pflege-Dienst
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung
und wird von Ihrer Krankenkasse
bezahlt.
Wichtiges auf einen Blick
Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete
Leistungen, die Pflegekräfte im Bereich der
Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege
erbringen. Zur Behandlungspflege zählen
neben der ärztlichen Assistenz
auch Wundversorgung, Medikamentengabe,
Verbandwechsel oder Blutdruckmessung.
Sie unterscheidet
sich deutlich von der Grundpflege.
Ihr Hausarzt stellt die Diagnose und
setzt die Behandlung fest. Wenn Sie
einzelne Maßnahmen dieser Behandlungspflege
nicht durchführen können,
stellt der behandelnde Arzt eine "Verordnung
häuslicher Krankenpflege" aus. Soweit keine
Angehörigen diese Leistung übernehmen können,
übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten
für diese Pflege.
- Richten und Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung
- Verabreichen von Spritzen (i.m. / s.c. / i.v.) nach ärztlicher Verordnung
- Richten und Verabreichen von Nahrung / Sondenkost
- Verbände und Wundversorgung (z.B. PEG, Trachealkanüle, Dekubitus, ... etc.)
- Orales, nasales und endotracheales Absaugen
- Kontrolle von Vitalwerten (z.B. Blutdruck, Puls, Temperatur, Blutzucker, Atemfrequenz, SpO2 + pCO2, etc. nach ärztlicher Verordnung)
- Salbeneinreibung nach ärztlicher Verordnung
- Mobilisation und Lagerungen: (z.B. Lifter, Wechseldruckmatratze, ...)
- Kommunikationstraining: (z.B. mit Bildtafeln, Kommunikationscomputer, ...)
- Unterstützen und Überwachen von Einfuhr und Ausscheidungen
- Verabreichen von Sauerstoff nach ärztlicher Anordnung
- Umgang und Bedienung von medizinischen Geräten (z.B. Beatmungsgerät, Aktivbefeuchter, Absauggerät, Perfusor, …)
- Trachealkanülenwechsel nach ärztlicher Verordnung
- Legen und Wechseln von Blasenkathetern nach ärztlicher Verordnung
- Blasenspülungen / -behandlungen nach ärztlicher Anordnung
- Spezielle Betreuung und Begleitung durch Fachärzte und Atmungstherapeuten
Die Kosten für die Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) werden von der Krankenkasse übernommen
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