IPD Intensiv-Pflege-Dienst
Leistungen der Pflegekasse erhält nur, wer im
Bereich "Grundpflege und Hauswirtschaftliche
Versorgung" Hilfe braucht.
Die Grundpflege – Körperpflege dient in erster
Linie der Steigerung des Wohlbefindens. Sich
frisch, sauber und wohlriechend zu fühlen, fördert
das Gefühl gesund zu sein. Daher ist es bei alten
und pflegebedürftigen Menschen ein wichtiger
Aspekt. Die Zeit der Grundpflege wird genutzt zu
Gesprächen, zur Mobilisation, zur Durchführung
von Bewegungsübungen usw. und die zu pflegende
Person erhält zusätzlich Zuwendung und
Körperkontakt.
- Ganz- und Teilkörperwaschungen
- Aktivierende Körperpflege
- Haare waschen und richten
- Augen-, Nasen- und Ohrenpflege
- Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflege
- Prophylaxen (Pneumonie, Dekubitus ... etc.)
- Duschen (auch im Bett, mit speziellem Duschsystem)
- An- / Auskleiden
- Zubereiten von kleinen Gerichten
- Mobilisation / Transfer mit speziellen Hilfsmitteln, z.B. Lifter
- Bewegungstraining: aktiv durch Krankengymnastik passiv mit Therapiegeräten
- Freizeitorganisation unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Möglichkeiten. Dies ermöglicht die Teilnahme am täglichen Leben
- Spezielle Lagerungen
- Hilfe bei Ausscheidungen
Die Kosten für die Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden in Höhe der zugesprochenen Pflegestufe bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen, übernommen
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